Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Allgemeines

(1) Wir liefern nur zu unseren nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch soweit bei ständigen Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. 
(2) Bestellungen und Aufträge bedürfen generell der Schriftform, da bei mündlichen Vereinbarungen eine ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge nicht garantiert werden kann.

​§ 2. Angebot und Preise

(1) Unser Angebot ist bis zur Annahme widerruflich. Unsere Preise verstehen sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer, darüber hinaus soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, im Geschäftsverkehr ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und Transportversicherung.
Wir sind berechtigt, uns erteilte Aufträge bei Dritten ausführen zu lassen.
(2) Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren (Fertigungsmaterial, Energie, Betriebsstoffe und Gehälter etc.) in der Zeit vom Abschluss des Vertrages bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferungwesentlich, sind wir befugt, vom Auftraggeber in Abänderung der Angebotspreise die Vereinbarung neuer Preise zu verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, so gilt unser Rücktrittsvorbehalt nur bei einer vertraglich vereinbarten Lieferfrist von über 4 Monaten.

​§ 3. Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Ist unser Kunde Kaufmann und gehört sein Auftrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so gerät er auch ohne Mahnung in Verzug; ihm gegenüber werden Verzugszinsen von monatlich 3 % in Rechnung gestellt. Sie sind höher anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen. 
(2) Für die Bezahlung steht dem Kunden die Vorkasse per Überweisung oder die Barzahlung zur Verfügung. Eine Teilzahlung des Rechnungsbetrages ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma Mynt Concepts möglich. Der Kaufpreis ist jeweils sofort mit der Abholung der Ware fällig und ohne Abzug zu leisten.
(3) Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, ist die Firma Mynt Concepts berechtigt, eine Lager- bzw. Aufwandsgebühr in angemessener Höhe (meist jedoch 5,00 € zzgl. MwSt. pro Auftrag/Tag ab Beginn des Verzuges) zu berechnen. Übersteigt der offene Gesamtbetrag den tatsächlich zu erwartenden Erlös einer Versteigerung der entsprechenden Ware – jedoch spätestens nach Zahlungsverzug von einem Jahr ab Rechnungsdatum – ist die Firma Mynt Concepts berechtigt, die Ware zu veräußern. Überbeträge werden dem Kunden zurückerstattet.
(4)Mängelrügen etc. befreien den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der obenstehenden Zahlungsbedingungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen mit Gegenansprüchen aufzurechnen, soweit diese nicht ausdrücklich von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Entsprechendes gilt im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes.

​$ 4. Eigentumsvorbehalt

Im kaufmännischen Verkehr bleibt in unserem Eigentum stehende, gelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Kommt der Besteller mit den Zahlungen unserer Forderungen gegen ihn in Verzug, so sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, die Lieferteile aus gegenwärtigen und künftigen Lieferungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten. Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen etwaigem Lieferverzug gegenüber Dritten entsteht daraus nicht. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

​§ 5. Versand

(1) Verladung und Versand erfolgen unversichert stets auf Kosten und auf Gefahr des Kunden, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Wir versichern die Ladung auf Kosten des Kunden, wenn der Kunde dies wünscht.  Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unsere Geschäftsräume oder Lager verlassen hat oder zur Abholung bereitgestellt wurde.
(2) Augenscheinlich erkennbare Beschädigungen an Verpackung oder Inhalt der gelieferten Waren sind beim Paketdienstleister/Spediteur unmittelbar zu reklamieren und die Annahme der Lieferung ist zu verweigern. Der Kunde ist verpflichtet, Beschädigungen unverzüglich der Firma Mynt Concepts mitzuteilen.
(3) Sollte das Paket aufgrund einer falschen Adresse nicht zugestellt werden können, so behält sich die Firma Mynt Concepts vor, dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

​§ 6. Lieferzeit

(1) Verbindliche Lieferfristen bzw. Liefertermine müssen ausdrücklich vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden. Soweit nicht Abweichendes vereinbart wird, bezeichnen vereinbarte bzw. bestätigte Liefertermine- oder fristen das Versanddatum. 
(2) Höhere Gewalt, Rohstoffmangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks  und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände entbinden uns von der Einhaltung jedweder Lieferfrist und berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, soweitdie Erfüllung der Lieferpflicht für uns unzumutbar wird.
Treten wir nicht zurück verlängert sich auch eine fest zugesagte Lieferfrist angemessen. 
(3) Teillieferungen sind zulässig.
(4) Angaben über Lieferzeiten sind reine Schätzangaben und können deutlich vom vereinbarten Termin abweichen. Die Firma Mynt Concepts  kann für die Nichteinhaltungmder Lieferzeiten in keinster Weise belangt werden.

​§ 7. Gewährleistung

(1) Für unsere Leistungen übernehmen wir nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Auftraggeber als ersten Abnehmer die Gewähr. 
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind generell ausgeschlossen. Eine Haftbarkeit gegenüber der Fa. Mynt Concepts ist nicht möglich. Gewährleistungen für Zubehörartikel laufen nach 6 Wochen ab, da es sich um Gebrauchsgegenstände handelt. Es sei denn, die gesetzliche Regelung sieht eine längere Gewährleistung vor. Der Kunde ist zur Abnahme der Werkleistung verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist.
(2) Etwaige Mängel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Erweist sich die durchgeführte Arbeit als nicht vertragsgemäß, so sind wir zur Beseitigung auf unsere Kosten verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einen Umstand beruht, der ihm zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern, wenn wir unsere Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennen. 
(3) Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen seit Anzeige der Beendigung der Arbeiten 
als erfolgt. 
(4) Lassen wir eine uns gestellte Nachfrist für die Mängelbeseitigung durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde ein Minderungsrecht. 
Das Minderungsrecht besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Mängelbeseitigung. Nur wenn die Arbeiten trotz der Minderung für den Besteller nachweisbar ohne Interesse sind, kann der Besteller nach Ankündigung den Vertrag rückgängig machen. 
(5) Eine Gewähr für bestimmte Eigenschaften, insbesondere dafür, dass das Technische Verfahren für die Zwecke des Kunden geeignet ist, wird nicht übernommen. 
Ebenfalls wird von uns keine Gewährleistung für jegliche Eigenschaften übernommen  ür das uns vom Kunden beigestellte Grundmaterial, soweit Eigenschaften des vom Kunden gestellten Grundmaterials zu Qualitäts- oder Haltbarkeitseinbußen führen können; beispielsweise durch Korrosion, Zunderschichten, Grundierungen, fehlende Temperaturbeständigkeit, ungebrochene Schnitt- und Laserkanten, ungeeignete Zink- bzw. Eloxalschichten, ungeeignete Gussteile, Schmutz, Kratzer, Dellen, Wassereinflüsse oder Lackunverträglichkeiten sowie Überbeschichtungen jeglicher Art.
(6) Eine Gewährleistung für die Haftung der Beschichtung bei verzinkten und verzunderten Oberflächen sowie bei Laserkanten erfolgt nur nach vorherigem Sandstrahlen.
Eine Grundsätzliche Beschichtungsfähigkeit des Grundmaterials ist vom Auftraggeber zu Prüfen und zu Gewährleisten. Im Zweifel ist eine Bemusterung erforderlich.
(7) Qualitätssicherungsvorschriften und Richtlinien des Kunden sind für uns nur verbindlich, soweit wir dies schriftlich bestätigt haben. 
(8) Das Recht des Kunden, den Mangel geltend zu machen, verjährt in sechs Monaten vom Zeitpunkt der Abnahme. Nach Ablauf von sechs Monaten ab Abnahme erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche. Die Frist für die Mängelhaftung wird um die Dauer der Nachbesserungsarbeiten verlängert.

​§ 8. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden aus Vertrag, Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind auch hinsichtlich Folgeschäden ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nachgewiesen wird. Eine Haftung für vertragsuntypische und daher praktisch nicht vorhersehbare Schäden wird ausgeschlossen. 
(2) Sofern nicht schriftlich ausdrücklich abweichendes vereinbart ist, sind wir nicht verpflichtet, Kundenangaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen oder das Grundmaterial auf seine Eignung hin zu untersuchen. Erteilen wir dennoch Auskünfte, so erfolgen diese unverbindlich nach bestem Wissen unter Beschränkung unserer Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 
(3) Unberührt bleibt unsere Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für zugesicherte Eigenschaften.  
(4) Besondere wertvolle Teile, welche das 3- fache des Beschichtungswertes übersteigen oder nicht wieder ersetzbar bzw. nicht wieder zu beschaffen sind, werden nur auf Risiko des Kunden angenommen. 
Der Auftrag besonders wertvoller oder unersetzbarer Teile ist vor Auftragsannahme vom Kunden schriftlich mitzuteilen.

​§ 9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile Bad Salzungen. Soweit unsere Kunden Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen sind, wird Bad Salzungen als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, Ansprüche an jedem anderen Gerichtsstand geltend zu machen. 
(2) Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich Deutsches Recht.

​§ 10. Salvatorische Klause

(1) Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrundeliegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.
(2) Es sind generell keinerlei Garantie-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche möglich!
(3) Die Bearbeitung und der Verkauf aller Produkte und Dienstleistungen erfolgt ausschließlich nach unseren AGB's. Es gilt immer die neueste Fassung unserer AGB.
Generell arbeiten wir nur im Rahmen unserer AGB, die bei jeder Auftragserteilung auch ohne Unterschrift als akzeptiert gilt!

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